LFV Bayern e.V. - Für Sie erreicht!
03.09.2010 - 11:14 Uhr
In den letzten Wochen haben sich wieder einige Initiativen des LFV Bayern ausgezahlt. Nachfolgend stellen wir Ihnen dazu einige Schreiben zur Verfügung: Besuch des Lehrganges Leiter einer Feuerwehr
Bei der Auslastung der Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen ist aufgefallen, dass der Bedarf an Lehrgängen für Gruppenführer nicht gedeckt aber gleichzeitig die Lehrgänge Leiter einer Feuerwehr nicht ausgelastet waren. Eine Ursache dafür könnte sein, dass als Vorraussetzung für den Besuch des Lehrganges Leiter einer Feuerwehr der Besuch des Gruppenführer-Lehrganges gefordert war. Da die beiden Lehrgänge aber nicht aufeinander aufbauen, erschien es auf Vorschlag des LFV Bayern dem StMI vertretbar, für einen begrenzten Zeitraum auf die Vorraussetzung zum Besuch des Gruppenführer-Lehrganges vor dem Lehrgang Leiter einer Feuerwehr zu verzichten.
Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Seit Jahren versucht der LFV Bayern eindeutige Regelungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen bei den alarmauslösenden Stellen für die Feuerwehren zu erreichen. Nun hat die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern den Bauaufsichtsbehörden und Prüfsachverständigen für Brandschutz Hinweise für die einheitliche Bewertung dieser Frage gegeben. Demnach sind notwendige Brandmeldeanlagen grundsätzlich bei der alarmauslösenden Stelle für die Feuerwehr direkt aufzuschalten. Nur in begründeten Einezelfällen soll davon abgewichen werden. U.a. soll damit auch erreicht werden, dass die Feuerwehr früher zu Alarmen von Brandmeldeanlagen alarmiert wird, um ggf. einen Brand schon in der Entstehungsphase zu löschen und damit auch Menschenleben zu schützen.
Beteiligung der Brandschutzdienststellen bei der Bauleitplanung
In den Planungshilfen für die Bauleitplanung, die sich an die Gemeinden richten, wird auch auf die Beachtung des Brandschutzes hingewiesen. Verschiedentlich führte dies aber zu Unsicherheiten, wer denn und zu was gefragt werden muss. Der LFV Bayern hat sich hier für eine Information und Definition für die Gemeinden und Städte im Rahmen Ihrer Planungshoheit eingesetzt. Damit sollten zukünftig und überall rechtzeitig die Belange des Brandschutzes schon bei der Planung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan)berücksichtigt werden.
Brandbekämpfung in Photovoltaikanlagen
Gerade in letzter Zeit häufen sich die Berichte über den Einsatz von Feuerwehren bei Bränden in Photovoltaikanlagen. Obwohl Brände die auf die Photovoltaikanlage selbst zurückzuführen sind nicht sprunghaft angestiegen sind bzw. auffällig wurden, kam es dennoch zu einer umfangreichen Berichterstattung in den Medien. Beim LFV Bayern fragten daraufhin Verbände und Institutionen nach, ob denn die Feuerwehren in Bayern bei Bränden in Photovoltaikanlagen nur zuschauen würden. Aus diesem Grunde hat der LFV Bayern eine Stellungnahme über den Einsatz der Bayerischen Feuerwehren bei Bränden in Photovoltaikanlagen erstellt und veröffentlicht, die sicher auch auf alle Feuerwehren zutreffen könnte.
