Führerscheinregelung für Feuerwehren im Bundesgesetzblatt verkündet
Verordnung in Kraft getreten / Länder regeln nun Durchführung vor Ort
26.07.2009 - 00:48 Uhr Der Feuerwehr-Führerschein ist
da: Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist heute das Gesetz zur
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten. Die
Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und
Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte
Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.
„Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen möglich war“, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.
„Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen möglich war“, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.
Quelle:
Pressemitteilung DFV Nr. 45/09 22.07.2009
